„Bit­te set­zen Sie den Kurs der Ver­söh­nung fort“

Gegen­über Poli­ti­kern soll­te man nicht nur Kri­tik, son­dern auch Aner­ken­nung aus­spre­chen, so die Anre­gung eini­ger Leser – auch im Fall der Ent­schei­dung gegen die Impf­pflicht. Dem kom­men wir ger­ne in Form eines Mus­ter­briefs nach. Ver­wen­den, ver­brei­ten und kopie­ren erwünscht. Hin­ter­grund: Am 7. April 2022 stimm­ten 378 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te – und damit eine deut­li­che Mehr­heit – gegen die Impf­pflicht ab 60. Wer die­se Abge­ord­ne­ten waren, ist hier ein­zu­se­hen . Ihnen gel­ten unser Respekt und Dank – aber auch Hin­wei­se auf die Absur­di­tät der Impf­kam­pa­gne und die Bit­te um ein ver­stärk­tes Enga­ge­ment gegen den WHO-Pan­de­mie­ver­trag, den inter­na­tio­na­len Impf­pass, die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht, Lohn­fort­zah­lung gegen Boos­tern, Aus­gren­zung durch »Haus­recht« und unbe­fris­te­te Zugriffs­rech­te der Regie­rung auf Grundrechte.

Sehr geehr­te Frau Bundestagsabgeordnete,

am 7. April 2022 stimm­ten Sie im Bun­des­tag gegen eine gesetz­li­che Impf­pflicht. Dafür möch­te ich Ihnen mei­nen Respekt und Dank aus­spre­chen und Sie in Ihrem Öff­nungs­kurs bestärken.

Bezog sich die Impf­pflicht in frü­he­ren Geset­zes­ent­wür­fen auf Alters­grup­pen ab 18 und spä­ter ab 50 Jah­ren, so ging es am 7. April nun­mehr um ab 60-Jäh­ri­ge. Den­noch wur­den hier wesent­li­che Wei­chen für oder gegen ein demo­kra­ti­sches, plu­ra­lis­ti­sches und ver­söhn­li­ches Mit­ein­an­der gestellt. Denn natur­ge­mäß rich­te­te sich das Vor­ha­ben nicht an geimpf­te Men­schen, son­dern soll­te Unge­impf­te gegen ihre Ent­schei­dung zwangs­wei­se einer Injek­ti­on unter­zie­hen. Dies wäre jedoch ein Akt der Bar­ba­rei, wie auch immer man zur Imp­fung steht. Erzwun­ge­ne oder auf­ge­nö­tig­te medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen sind nicht nur durch den Nürn­ber­ger Codex, son­dern auch durch die Ver­fas­sung und Mensch­lich­keit aus­ge­schlos­sen. Jede Behand­lung muss frei­wil­lig sein (Aus­nah­me sind rich­ter­li­che Ent­schei­dun­gen bei aku­ter Gefähr­dung). Denn zum einen ist die Selbst­be­stim­mung – ins­be­son­de­re über den eige­nen Kör­per und sei­ne Unver­sehrt­heit – ein unan­tast­ba­res Gut und Abwehr­recht. Zum ande­ren wären die Rechts­grund­sät­ze der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit und Ange­mes­sen­heit, die eine Impf­pflicht vor­aus­set­zen wür­de, hier in kei­ner Wei­se gege­ben. So müss­te für die­se Maß­nah­me zum einen ein unbe­zwei­fel­ba­rer Not­stand bestehen. Eine Not­la­ge, über die erst die Medi­en berich­ten müs­sen, damit die Men­schen sie bemer­ken, ist mit Sicher­heit kein sol­cher Not­stand. Die Coro­na-Pan­de­mie war und ist kei­ne klas­si­sche Seu­che (wie der Name impli­ziert), son­dern eine Epi­de­mie der vul­ner­ablen Grup­pen, ins­be­son­de­re sehr alter Men­schen. Die­se wur­den jedoch durch die Gegen­maß­nah­men nicht geschützt und sind zudem nahe­zu durch­ge­impft. Hier wür­de eine Impf­pflicht nichts ver­än­dern. Ande­re Grup­pen sind nahe­zu nicht gefähr­det und wer­den durch eine Imp­fung auch nicht an der Wei­ter­ga­be des Virus gehin­dert, sodass die Impf­ri­si­ken den Nut­zen ver­mut­lich über­stei­gen wür­den (was am ein­drucks­volls­ten an geimpf­ten Pro­fi­sport­lern zu beob­ach­ten ist, unter denen sich die Herz-Zwi­schen­fäl­le ver­viel­facht haben).

Die Inzi­den­zen ver­deut­li­chen die begrenz­te Wirk­sam­keit der Imp­fung: So lag die bun­des­wei­te Inzi­denz am 14.2.2021 bei 106 und, nach Durch­füh­rung der Mas­sen­imp­fung, am 14.2.2022 bei 2.377 – und dies trotz einer Impf­ra­te von laut Umfra­gen über 80 % (die RKI-Sta­tis­tik erfasst nicht alle Imp­fun­gen). Auch Viro­lo­gen beschei­ni­gen, dass die Coro­na-Imp­fung weder vor Infek­ti­on noch vor Über­tra­gung schützt, son­dern ledig­lich einen zeit­lich und phy­sio­lo­gisch sehr begrenz­ten Schutz vor schwe­ren Ver­läu­fen bie­tet. Somit wür­de man mit der Impf­pflicht die Men­schen zu einer Maß­nah­me zwin­gen, die nach­weis­lich das Ziel (Über­win­dung der Pan­de­mie, Her­den­im­mu­ni­tät, Fremd­schutz) nicht errei­chen kann, Risi­ken wie Herz­in­farkt, Schlag­an­fall oder Läh­mun­gen birgt, gegen eine Not­la­ge wir­ken soll, die es nicht gibt, und Grund­rech­te außer Kraft set­zen soll, die ver­fas­sungs- und völ­ker­recht­lich geschützt sind. Dies wür­de nicht gut gehen und zu wei­te­ren Ver­wer­fun­gen in der bereits gespal­te­nen Gesell­schaft führen.

Das Gesund­heits­ver­hal­ten der Men­schen liegt aus­schließ­lich im Bereich der Selbst­be­stim­mung. So ist es auch zuläs­sig, Über­ge­wicht oder Stress zu ent­wi­ckeln, zu rau­chen, Motor­rad zu fah­ren, sich wenig zu bewe­gen, ver­let­zungs­träch­ti­ge Sport­ar­ten zu betrei­ben, Wein zu trin­ken und Süßig­kei­ten zu essen. Dies alles füllt die Kran­ken­häu­ser. Denn rund 75 % der Krank­heits- und Ster­be­fäl­le in Deutsch­land beru­hen auf sol­chen Ursa­chen im Bereich des Ver­hal­tens. Und auch von den 25 % ver­blie­be­nen Fäl­len gehen die wenigs­ten auf Coro­na zurück. Doch mit einem erzwun­ge­nen Gesund­heits­ver­hal­ten wür­de man das Leben her­un­ter­fah­ren, um das Leben zu schüt­zen. Dies kann nicht funk­tio­nie­ren und kos­tet die Gesell­schaft schon jetzt deut­lich mehr Lebens­jah­re, als es ihr ver­schafft. So haben sich fast alle Prä­ven­ti­ons­mar­ker der Gesell­schaft im Rah­men der Coro­na­maß­nah­men deut­lich ver­schlech­tert, z. B. Sucht­ver­hal­ten, Bewe­gungs­man­gel, Über­ge­wicht, Stress oder Depres­si­on. Dies redu­ziert den Gesund­heits­schutz, statt ihn zu ver­bes­sern. Dies wird selbst dann gel­ten, wenn zukünf­ti­ge Pan­de­mien und ande­re Not­la­gen dro­hen: Ein­grif­fe in die Frei­heit und Grund­rech­te haben noch nie in der Geschich­te das Leben der Men­schen und die demo­kra­ti­sche Balan­ce ver­bes­sert, son­dern hat­ten immer noch grö­ße­re Ver­wer­fun­gen zur Folge.

Mit der Ent­schei­dung gegen eine Impf­pflicht haben Sie einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung Nor­ma­li­sie­rung, Ver­söh­nung und Ent­span­nung der Gesell­schaft getan. Dafür noch­mals mei­nen Dank. Bit­te set­zen Sie den Kurs der Ver­söh­nung fort und stel­len Sie auch wei­te­re Vor­ha­ben auf den Prüf­stand. So gilt eine Impf­pflicht bereits fak­tisch für alle Arbeit­neh­mer, die sich eine unbe­zahl­te Qua­ran­tä­ne nicht leis­ten kön­nen. Denn laut IfSG erfolgt für nicht geboos­ter­te Mit­ar­bei­ter kei­ne Lohn­fort­zah­lung im Qua­ran­tä­ne­fall. Dies kann nicht im demo­kra­ti­schen Inter­es­se sein, eben­so wenig wie die für Herbst wie­der zu erwar­ten­de De-fac­to-Impf­pflicht im Fall von 2G für Ein­rich­tun­gen und Ver­an­stal­tun­gen des öffent­li­chen Lebens sowie 3G in Betrie­ben (hier wer­den vie­le unge­impf­te Mit­ar­bei­ter bei Dienst­an­tritt unter Bedin­gun­gen getes­tet, die einer Kün­di­gung zumin­dest nahekommen).

Auch ein inter­na­tio­na­ler Pan­de­mie­ver­trag ist in Vor­be­rei­tung, durch den die WHO prak­tisch nach Belie­ben eine pan­de­mi­sche Not­la­ge ver­schie­de­ner Stu­fen aus­ru­fen kann, die dann jeweils auto­ma­tisch ohne Par­la­ments- und Regie­rungs­ent­schei­dung natio­na­le Maß­nah­men wie Lock­downs, Masken‑, Abstands‑, Test‑, Doku­men­ta­ti­ons- und Impf­pflich­ten zur Fol­ge hät­ten. Dies wür­de die Demo­kra­tie und eine freie Gesell­schaft wei­ter aus­höh­len. Bit­te enga­gie­ren Sie sich auch gegen die­ses Vorhaben.

Dies gilt auch für die bereits bestehen­de berufs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht im Gesund­heits­we­sen, die über Nacht Mil­lio­nen enga­gier­ter, aber unge­impf­ter Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter – die immer­hin rund ein Zehn­tel der Beleg­schaf­ten aus­ma­chen – in eine schwer belas­ten­de, kaf­ka­es­ke Situa­ti­on gebracht hat. Sie wis­sen nicht, ob sie ihren Beruf wei­ter aus­üben dür­fen und erwar­ten täg­lich Haus­ver­bot, Lohn­aus­fall, Stra­fen oder wei­te­re Per­so­nal­ge­sprä­che. Vie­le davon haben bereits ihren Beruf auf­ge­ge­ben, nicht zuletzt auch auf­grund der Aus­gren­zung im Betrieb. Dies wird die Per­so­nal­knapp­heit wei­ter befeuern.

Auch der geplan­te län­der­über­grei­fen­de WHO-Impf­pass (ggf. an einen EU-Impf­pass gekop­pelt) soll­te nun aus Grün­den der Ver­fas­sung und Ver­söh­nung auf­ge­ge­ben wer­den, eben­so wie unbe­fris­te­te Zugriffs­rech­te der Regie­rung auf Grund­rech­te über das IfSG – die nun aus die­sem Gesetz wie­der gestri­chen wer­den soll­ten. Eine letz­te Bit­te: Unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen hat das Haus­recht eine neue Bedeu­tung bekom­men: Dem­nach dür­fen u. a. Betrie­be, Ein­rich­tun­gen, Ein­zel­han­del und sogar Gerich­te nach Belie­ben wei­ter­hin Masken‑, Test- und sogar Impf­pflich­ten (über 2G-Rege­lun­gen) ver­hän­gen. Ban­ken, sozia­le Medi­en und Platt­form­be­trei­ber dür­fen z. B. kri­ti­sche Jour­na­lis­ten aus­schlie­ßen oder zen­sie­ren. Bit­te wir­ken Sie dar­auf hin, dass auch das Haus­recht wie­der der Ver­fas­sung unter­steht: Dem­nach darf nie­mand von Unter­neh­men, Behör­den, Inter­net­platt­for­men, Gerich­ten oder Ein­zel­händ­lern auf­grund bio­lo­gi­scher Merk­ma­le oder sei­ner Mei­nung benach­tei­ligt oder aus­ge­schlos­sen wer­den. Auch eine freie Mei­nungs­äu­ße­rung muss – im vom Straf­ge­setz­buch ohne­hin gesteck­ten Rah­men – wei­ter­hin über­all zuläs­sig sein.

Es braucht eine neue Rechts­si­cher­heit, die garan­tiert, dass die Bür­ger auch in (ver­meint­lich) bedroh­li­chen Lagen in Frei­heit und Selbst­be­stim­mung leben. Angst, Restrik­ti­on, Kon­trol­le und Spal­tung haben in der Geschich­te nie zu mehr, son­dern immer zu weni­ger Sicher­heit und Frei­heit geführt. Somit bleibt nur der Weg der Entspannung.

Für Ihr wei­te­res Enga­ge­ment in die­se Rich­tung bedan­ke ich mich bereits jetzt.

Freund­li­che Grüße,
Chris­ti­an Zehenter

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